geplanter Flächennutzungsplan Offenberg

Gewerbegebiet Wolfstein2

Am 16.07.2019 verkündete die Staatsregierung eine Flächensparoffensive mit einer Richtgröße von 5 ha Flächenverbrauch pro Tag in Bayern. Dafür soll ein standardisierter Bedarfsnachweis entwickelt werden. Mittlerweile wurde dieser veröffentlicht und wir sollten das auch nutzen. Ohne die Mithilfe der Kommunen ist dieses Ziel nicht zu erreichen.

Wir merken jetzt, wie wichtig guter Ackerboden ist, um uns mit Lebensmitteln zu versorgen. Ein intakter Boden und Pflanzen sind wichtig, um CO2 und Wasser aufzunehmen und zu speichern. Eine artenreiche Flora und Fauna benötigten offene und unversiegelte Flächen. Nur durch sparsamen Umgang mit unseren Ressourcen gelingt es uns den Klimawandel und die Erderwärmung zu begrenzen. Darüber ist man sich in weiten Teilen der Gesellschaft und der Politik einig. Auch unsere Kommune kann dazu ihren Beitrag leisten.

Grüne Änderungsvorschläge und Fragen zum neu geplanten Flächennutzungsplan

Aschenau:
Fläche(1,1ha) neben Baugebiet “Am Kirchenweg“ nicht mit aufnehmen.

Begründung:
Mindestens 1/3 der Fläche liegt im Überschwemmungsgebiet und müsste massiv aufgefüllt werden, um die Grundstücke nutzbar zu machen. Der Innenbereich bietet massive Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung. Im Norden des alten Sportplatzes und am Linienweg sind erhebliche Flächen schon als Dorfgebiet (MD) oder gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Diese sollten vorrangig heran gezogen werden, zumal hier teilweise die Erschließung schon vorhanden ist oder diese erleichtert und kostengünstig erweiert werden kann. » Nicht beachtet

Stegertswörth:
Verzicht auf zusätzliches Gewerbe- bzw. Mischgebiet zwischen Laubbach und weiterem Zufluss

Begründung:
Im Gemeindegebiet von Offenberg wurden in den letzten Jahren Gewerbegebiete ausgewiesen, die bis heute nicht genutzt werden. Im GE „Wolfstein II“ wurde sogar eine Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Hauptort Neuhausen sind noch etliche Grundstücke im bereits überplanten und erschlossenen Gewerbegebieten nicht entsprechend genutzt. Eine weitere Ausweisung in Stegertswörth widerspricht somit dem Grundsatz der Gemeinde: „Innen vor Außen“.
Das überplante Gebiet von 0,5 ha verfügt über keinerlei Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen und müsste von Grund auf neu erschlossen werden, was für die öffentliche Hand Folgekosten nach sich zieht. Zur Zeit wird an einer Fahrradbrücke an der ST 2125 gearbeitet, die das Überqueren der Staatsstraße sicherer machen soll. Eine weitere, dann stark frequentierte Zufahrt in diesem Bereich würde dieses Vorhaben schnell zu Nichte machen.

Warum wurde die bereits bebaute Fläche im Norden der Harthamer Straße ausgespart?

Die Ausweisung der geplanten Flächen opfert und versiegelt wertvolles Ackerland. Ein Vorschlag wäre hier, dass zunächst mit den Eigentümern gesprochen wird, ob mittelfristig eine Bebauung evtl. für Kinder oder Enkel nötig oder gewünscht ist. »Nicht beachtet

Wolfstein:
Verzicht auf 0,7 ha nördlich von Wolfstein.

Begründung:
Die überplante Fläche ist ein Schwerpunktgebiet im Naturschutz und laut Aussage des Planungsbüros vom 5.5.21 ist eine Überplanung und Bebauung nicht anzuraten.
Die Fläche wird von einem artenreichen Biotop durchzogen, das es zu schützen gilt. Laut Legende zum Planentwurf finden sich hier bedeutsame Bestände von Tagfaltern. Der Bereich gehört zu dem im Masterplan „Lebensraum Bayerische Donau“ beschriebenen Randhängen, Leiten und Terrassenkanten und sollte laut Legende auch eher der Anlage von Biotopen trockener und magerer Ausprägung in den Hangbereichen dienen. Auch in Wolfstein gibt es noch viele Leerstände, die es wieder zu beleben gilt. Zudem sieht der gültige Flächen-nutzungsplan noch ein Dorfgebiet nördlich der Dorfmitte mit Stadel vor. » Nicht beachtet

Buchberg:
Verzicht auf die Fläche im Süd-Westen der Buchberger Straße (südlich)

Begründung:
Durch die vorhandene Gehölzstruktur besteht ein harmonischer Abschluss des Siedlungsgebietes und ein Biotop grenzt an die Planfläche an.
Reaktivierung von Leerständen sollte hier das vorderste und übergeordnete Ziel sein.
» Verkürzt, jedoch wurde für den weggefallenen Bereich erneut eine Bauvoranfrage gestellt.

Finsing:
Anwendung von „Innen vor außen“

In Finsing finden sich 16 Baulücken und einige wenig bebaute Grundstücke.
» Nicht berücksichtigt

Neuhausen:
Verzicht auf 4,4 ha im Westen, nördlich des neuen Kindergartens

Begründung:
„Grundsätzlich ist der Nachverdichtung sowie der Schließung von Baulücken gegenüber der Neuausweisung von Bauflächen der Vorrang zu geben. Dies ist nicht nur im Hinblick auf den Flächenverbrauch, sondern auch hinsichtlich der (Folge-)Kosten für Infrastruktur von Bedeutung.“ (Zitat aus dem Erläuterungsbericht zum FLNP, S. 138/ 139).

Die Fläche befindet sich in einem Teil der Schwerpunktgebiete des Naturschutzes gem. ABSP, hier „Trockenstandorte am Donaurandbruch“.

Im gesamten Ortsgebiet finden sich Baulücken und Leerstände, die es vorrangig zu nutzen gilt. Die Gemeinde Offenberg und die Bayerische Staatsregierung hat sich dem Ziel: „Innen vor Außen-Entwicklung“ und Flächensparen verpflichtet. Im gültigen Flächennutzungsplan sind noch zwei Allgemeine Wohngebiete (WA) vorgesehen, die noch nicht genutzt sind. Hinzu kommt nun noch eine Fläche von 3,6 ha für städtebauliche Entwicklung in der Ortsmitte, was zu begrüßen ist. Auch sollen einige Flächen für Gewerbe zu Mischgebieten umgewidmet werden, was zusätzlich Möglichkeiten für Wohnbau schafft. Eine weitere Fläche im Randbereich in den FLNP aufzunehmen, würde wertvolle Natur- und Landwirtschaftsflächen gefährden und Argumenten für eine weitere Innenentwicklung entgegenwirken.
» auf 3 ha verringert, jedoch immer noch unsinnig

weitere Fragen:
Wie sollten zukünftig die Flächen westlich der Waldstraße (0,1 und 0,2 ha) erschlossen werden? » gestrichen

Warum wurde die Lücke beim WA „An der Egger Straße“ nur zu 2/3 in den FLNP aufgenommen? » Schutz der Gewässerrandstreifen, top

Im GE „Neuhausen Süd“ befindet sich ein Biotop auf überplanter, unbebauter Fläche.

Ist dieses Biotop im Bebauungsplan berücksichtigt und vor Zerstörung geschützt?
» Verantwortung verbleibt beim Eigentümer bzw. Bauherrn

Daniela Kohrt, Gemeinderätin Bündnis90/Die Grünen Offenberg

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