Offenberg, 11.01.2023
Antrag auf Durchführung eines neuen Pflegekonzeptes für mehr biologische Artenvielfalt nach dem Landshuter Modell in der Gemeinde Offenberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fischer, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, hiermit stellen wir den Antrag, dass in Offenberg ein neues Pflegekonzept für mehr biologische Artenvielfalt an Straßen und Straßenböschungen durchgeführt wird.
Hierzu dient das Landshuter Modell als Vorbild für die kommunale Grünflächenpflege.
- Dabei fordern wir, dass ein Überblick in Form einer Karte erstellt wird über die gepflegten Flächen der Gemeinde getrennt nach der Durchführung zwischen Gemeinde und Dritten.
- Hierzu fordern wir, dass eine Kostenschätzung seitens der Verwaltung erstellt wird, wobei insbesondere die Veränderungen des Grünschnittvolumens über Jahre zu berücksichtigen sind. Die gemeinsame Verwendung von Betriebsmitteln mit Nachbargemeinden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist zu berücksichtigen.
- Des Weiteren fordern wir, dass im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeiterfortbildung mindestens ein Mitarbeiter des Bauhofs eine Schulung bezüglich des Pflegekonzepts zur biologischen Artenvielfalt wahrnimmt.
Begründung:
Die hier zu erwartenden Vorteile sind
Zu 1)
Jede wirtschaftliche Entscheidung kann verbessert werden, wenn ein Überblick über die Flächen für Auftraggeber und Auftragnehmer besteht.
Zu 2)
Die betriebswirtschaftliche Führung des neugestalteten Bauhofs kann von dieser Prüfung nur profitieren, da Mietung von Betriebsmitteln mittlerweile einen erheblichen Teil der Kosten des Bauhofs ausmachen.
Zu 3) Es besteht eine Pflicht der Gemeinde zur Förderung der Artenvielfalt. Diese Fortbildung ist daher unmittelbar vorteilhaft für die Gemeinde.
Die Grünflächen und Straßenböschungen entlang von Straßen und Wegen sind Rückzugsorte für viele heimische Insektenarten und Kleintieren, die in der Fläche durch intensive Landnutzung kaum mehr geeignete Lebensräume finden. Mit einem neuen Pflegekonzept leistet das Staatliche Bauamt Landshut einen wertvollen Beitrag für mehr Artenschutz entlang der Bundes- und Staatsstraßen. Dieses Konzept kann man auch in unserer Gemeinde übernehmen.
Ausführung:
Die aktuell verbreitetste Form der Pflege von Grünflächen entlang von Straßen ist die Mulchmahd. Dabei wird das Material geschnitten und bleibt stark zerkleinert auf der Fläche liegen. Die Mulchmahd hat einige ökologische Nachteile, da der Lebensraum vieler Insekten und Kleintiere zerstört wird und diese zudem nicht selten bei der Mahd getötet werden.
Hier setzt das neue Pflegekonzept an: Eine Wiesenfläche, die bisher gemulcht wurde, kann durch den Einsatz schonender Geräte, durch Mähgutabfuhr und optimierten Mähzeitpunkt zu blütenreichem Magergrünland entwickelt werden. In sogenannten „Auswahlflächen“, die ein hohes ökologisches Aufwertungspotential besitzen und eine Mindestgröße von 500 Quadratmetern sowie eine Mindestbreite von drei Metern vorweisen, wird auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie eine Mulchmahd komplett verzichtet. Besonders geeignet sind hierbei Böschungsbereiche, die nur in geringer Entfernung zu Naturschutzgebieten, Biotopen oder Ausgleichsflächen liegen und ein Vorkommen gefährdeter oder geschützter Tiere und Pflanzen vorweisen. Dies ermöglicht eine besondere Vernetzung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Bei den Mäharbeiten (zumeist 1. Schnitt im Juni, 2. Schnitt im August) werden Maschinen wie der Balkenmäher eingesetzt, die ein schonenderes Mähen ermöglichen.
Durch eine Mindestmahdhöhe von zehn Zentimetern werden Verluste der bodennahen Fauna deutlich reduziert. Außerdem lassen sich dadurch Bodenverletzungen vermeiden, die das Einwandern von „Problempflanzen“ wie etwa Kreuzkräuter oder Neophyten begünstigen. Nach der Mahd wird das Mähgut einen Tag liegen gelassen, um eine Notreife und Aussamung der geschnittenen Wiesenfläche respektive der Vegetation zu ermöglichen. Zudem erhalten Kleintiere die Möglichkeit, rechtzeitig in noch nicht gemähte Abschnitte abzuwandern.
„Manche Grünflächen entlang unserer Bundes- und Staatsstraßen wirken aufgrund der weniger intensiven Pflege vielleicht etwas unordentlich und unaufgeräumt, bieten jedoch ökologisch gute Voraussetzungen für die Etablierung geeigneter Lebensräume für Flora und Fauna“, sagt Robert Bayerstorfer, Bereichsleiter Straßenbau am Staatlichen Bauamt Landshut: „Durch das neue Konzept werten wir ausgewählte Flächen auf, da dort mehr blüht und speziell unsere heimischen Insekten und Kleintiere besonders gefördert werden können.“
Gut zu wissen: Um die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten, wird im unmittelbaren Straßenrandbereich wie bisher ein häufiger Schnitt und eine intensive Pflege angewandt.
Die neue Pflegemaßnahme ist ein Baustein des Konzepts „Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen“ des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Durch die Entwicklung von artenreichem Magergrünland, blütenreicher Pflanzenbestände und Saumbiotope sollen das Lebensraum- und Nahrungsangebot sowie der Blüten- und Strukturreichtum erhöht werden. Ziel ist zudem, Tier- und Pflanzensamenverluste bei den Pflegegängen deutlich zu minimieren und den Biotopverbund in Bayern weiter zu fördern.
Das Staatliche Bauamt Landshut betreut rund 275 km Bundes- und 641 km Staatsstraßen in den Landkreisen Kelheim, Dingolfing-Landau und Landshut sowie die Bundesstraßen in der Stadt Landshut. Drei Straßenmeistereien sorgen dafür, dass dieses wichtige Straßennetz Sommer wie Winter in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Wir bitten, dass geprüft wird, ob dieses Pflegekonzept auch für die Gemeinde Offenberg durchführbar ist und wenn dies möglich ist, beantragen wir die Durchführung desselbigen.
Diesen Antrag bitten wir von der Verwaltung zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kohrt
Gemeinderätin der Grünen Metten/Offenberg
Offenberg, 12.05.2021
Antrag auf Prüfung und Umrüstung aller Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet auf Bedarfsbeleuchtung (adaptive Beleuchtung)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Hans-Jürgen, geehrte Kolleginnen und Kollegen,
anbei ein Antrag zur Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtungen auf Bedarfsbeleuchtung (adaptive Beleuchtung). Bei ggfs. anfallender Neuerrichtung von Straßenbeleuchtung soll Bedarfsbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet zum Standard erhoben werden.
Für den Haushaltsplan 2021 beantragen wir deshalb auch die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.
Einführung: Lichtverschmutzung eindämmen – Sternenhimmel sehen – Artenvielfalt schützen
Der Beschluss auf Prüfung der Errichtung einer Gehwegbeleuchtung von Neuhausen nach Metten über den Himmelberg ging aufgrund naturschutzrechtlicher und finanzieller Erwägungen einher mit der Absicht, dort eine „intelligente“ Beleuchtung errichten zu wollen. Gerade in ökologisch sensiblen Bereichen ist Lichtverschmutzung eine Bedrohung für die Artenvielfalt und das Gleichgewicht unserer Umwelt an sich: Vögel und Fledermäuse (fehl-) orientieren sich an künstlichem Licht und eine große Anzahl von Insekten verendet an Straßenbeleuchtungen. Die aller Voraussicht nach auch in Zukunft stark steigenden Energiekosten – unter anderem bedingt durch die progressive CO2-Abgabe – können durch die Einsparmöglichkeiten adaptiver Beleuchtung stark gemindert bzw. aufgefangen werden. Die im Baugebiet „Riedpoint“ bereits begonnene positive Entwicklung bei der Straßenbeleuchtung sollte fortgesetzt und auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden.
Antrag:
Wir beantragen für das gesamte Gemeindegebiet die Prüfung und sukzessive Umrüstung auf eine adaptive Straßenbeleuchtung – und schnellstmöglich bei
- anstehenden Erneuerungen
- evtl. Bedarf an zusätzlicher Straßenbeleuchtung
- bei Lage der Straße im Randbereich von ökologisch sensiblen Bereichen
(Biotope, Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete, …)
Laufende Fördermöglichkeiten aufgrund der Energieeinsparung für diese Maßnahmen durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind durch die Verwaltung zu prüfen.
Bei der Umsetzung ist die entsprechende Expertise einzuholen.
Die wichtigsten Aspekte hierbei sind:
- Reduzierung und Anpassung der Beleuchtungsstärken
- Abschirmen der Leuchten nach oben und in die Horizontale zur Vermeidung der Lichtverschmutzung Geeignete Leuchttypen und Lichtfarben wählen
- Montagehöhe reduzieren
- Beleuchtungsdauer reduzieren. Nur solange wie nötig. Bewegungsmelder installieren und ab 22 Uhr Leuchten dimmen oder abschalten
- Beleuchtung lediglich zur Wegsicherheit und Orientierung einsetzen.
- Außenlicht für dekorative Zwecke sollte vermieden werden – auch in Gärten, auf Naturflächen und Teichen
Begründung:
Der bereits massive und noch zunehmende Einsatz von künstlichem Licht hat erhebliche Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Wir stehen in der Verantwortung die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität der Schöpfung zu erhalten und schädliche Einwirkungen zu minimieren. Auch wir Menschen selbst sind betroffen mit Schlafstörungen und daraus folgenden Erkrankungen.
Die Verwendung von Bedarfsbeleuchtung führt zu erheblichen Energieeinsparungen. Bei Einsatz entsprechender Leuchten sind Einsparungen um bis zu 80 % festzustellen, was die Kosten der Umrüstung schnell amortisiert (z.B. Feldversuch der Stadt München in Freiham-Nord). Viele Kommunen wie z.B. Ascha haben diese Einsparpotentiale erkannt und setzen auf „intelligente“ Beleuchtung und reduzieren so Lichtverschmutzung und Stromverbrauch.
Weiterführende Informationen: www.paten-der-nacht.de
Broschüre „Insektenschutz in der Kommune“ des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB Dokumentation No 155)
Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90 – Die Grünen, SEO & PRO Offenberg, Junge Offenberger
Gemeinderäte: Daniela Kohrt, Martin Holmer, Sebastian Plötz, Willi Staudinger, Josef Heigl