Wohnungs- und Mietenpolitik

Mensch Westend / Leerstand am Bismarckring 23 / Foto: Adriana La Marca

Bild: mensch-westend.de

Robert Habeck zur aktuellen Debatte über zu hohe Mieten und die Schaffung neuen Wohnraums

9. April 2019

Wohnen ist ein Recht. Und der Markt soll den Menschen dienen. Der Grund- und Bodenmarkt sowie der Kauf und Verkauf von Wohnungen ist aber zum Anlage- und Spekulationsobjekt geworden. In Zeiten niedriger Zinsen investieren professionelle Geldanleger und Hedgefonds in Immobilien. Dadurch kommt es zum Interessenkonflikt zwischen Renditen und Mieten. Bundesweit steigen die Mieten und Wohnungspreise schon lange nicht mehr nur in den Großstädten. Menschen können sich nicht mehr leisten, in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Die Gesellschaft spaltet sich. Die bisherigen politischen Mittel haben sich als unzureichend erwiesen.

Der politische Schwerpunkt lag in der Vergangenheit auf Veränderungen im Mietrecht. So wichtig dieses Thema ist, so wenig wird es den Wohnraummangel beseitigen. Wir brauchen verstärkten Wohnungsbau, öffentlichen wie privaten. Die derzeitigen Programme im öffentlichen Wohnungsbau sind Tropfen auf den heißen Stein.

1. Öffentliches Wohnungsbauprogramm

Die öffentliche Hand braucht einen Grundstock an Wohnungen. Es war ein Fehler, dass diese in den letzten Jahrzehnten aufgelöst und privatisiert wurden. Es braucht ein Wohnungsbauprogramm für deutsche Städte in einem viel größeren Umfang als es die öffentlichen Haushalte erlauben. Es braucht daher ein Investitionsprogramm. Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften müssen vermehrt bauen. Und dazu kann es auch sinnvoll sein, neue Gesellschaften zu gründen.

2. Baupflicht durchsetzen


Das Bauen scheitert derzeit oft am Bauland. Mit dem Bauland oder baureifem Land in privater Hand wird derzeit spekuliert. Man wartet auf Steigerungen der Bodenpreise statt zu bauen. Das kommunale Bau-und Planungsrecht sieht aber heute schon eine Baupflicht vor. Wird nicht gebaut, kann in letzter Konsequenz eine Enteignung gegen Entschädigung stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht gerade beim Grund und Boden eine besondere und weitgehend soziale Verpflichtung des Eigentums. Wer der Aufforderung zu bauen nicht nachkommt, kann zum Verkauf gezwungen beziehungsweise gegen Entschädigung enteignet werden.

3. Kommunale Vorkaufsrechte stärken

Ziel muss sein, den Bestand von Wohnungen und Boden im Besitz der öffentlichen Hand zu vergrößern. Entsprechend braucht es eine aktive Ankaufstrategie. Akteure wie zum Beispiel Genossenschaften oder Stiftungen, die gemeinwohlorientiert agieren, ergänzen die kommunale Strategie. Das kommunale Vorkaufsrecht soll gestärkt werden, etwa durch die Preisermittlung, die heute noch spekulative Wertsteigerungen enthält, oder durch die Möglichkeit eines kommunalen Vorkaufsrechts für gesamte Stadtgebiete (nicht nur für Gebiete mit sozialer Erhaltungssatzung und Sanierungsgebieten). Die Ausübungsfrist von zwei Monaten soll verlängert werden und es soll auch bei Share Deals und Zwangsversteigerungen gelten.

4. Veräußerungen von öffentlichem Eigentum stoppen

Auch der Bund muss Bauland für öffentliche und soziale Investoren zur Verfügung stellen. Er hält über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) und – im landwirtschaftlichen Bereich – über die Bundesverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) große Bestände an Boden und Immobilien. BimA und BVVG verkaufen in den allermeisten Fällen meistbietend. Das ist falsch. Die noch vorhandenen Bestände sollten Kommunen oder Genossenschaften mit der Pflicht zur Sozialbindung, zu entsprechend deutlich niedrigeren Preisen, übertragen werden. Man kann auch darüber nachdenken strategisch zuzukaufen, um in Deutschland eine Bodenvorratspolitik umzusetzen.

5. Erbbaurecht und Erbpacht nutzen

Kann eine Kommune oder die öffentliche Hand nicht selber bauen, sollte sie den Boden nicht verkaufen, sondern ein Erbbaurecht einräumen. Nach Ablauf dieses Rechts fällt das Grundstück wieder an die öffentliche Hand zurück. So verhindern wir das alte Problem im sozialen Wohnungsbau, dass nach Ablauf der Bindungsfrist die Wohnungen zu Geld gemacht werden. …

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