Spekulation mit Grund und Boden …

https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

treibt die Preise für Bau- und Agrarland – und macht Mieten unbezahlbar

Die Grundstückspreise in der Bundesrepublik Deutschland steigen in einem Maße, dass es nicht zu verantworten ist, diese Gewinne unversteuert in die Taschen einiger flie­ßen zu lassen.“
Dieser Satz stammt von … Franz-Josef Strauß (in einer Rede vom 3. Juli 1970).

Hans-Jochen Vogel, Münchens langjähriger Oberbürgermeister hat mit 94. noch ein Buch geschrieben, der Titel: „Mehr Gerechtigkeit! Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar“.

Das Problem: Grund und Boden wird immer knapper, täglich wird in Deutschland eine Fläche zugebaut, die ca. 70 Fussballplätzen entspricht. Das Angebot sinkt, die Preise steigen folgerichtig immer schneller.

Schon seit 2015 ist der Bodenschutz eines der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die Flächennutzung ist damit eine der wichtigsten Umweltfragen.
In Wahrheit und in der Praxis ist sie jedoch ein Spielball der Spekulation.

Investoren aus aller Welt gehören mehr als die Hälfte der Agrarflächen. Baulandpreise und Mieten explodieren, weil Grundstückseigentü­mer zocken. In ländlichen Regionen regiert der Landraub, landgrabbing genannt. Investoren bezahlen hohe Preise für landwirtschaftliche Flächen, normale Landwirte könen dabei nicht mithalten. Schon jetzt gehört die Hälfte der Agrarfläche in Deutschland den kapitalkräftigen Investoren.

Mit Boden lassen sich höchste Renditen erzielen: über die letzten zehn Jahre stiegen die Preise für Bauland um 60 Prozent, für landwirtschaftliche Nutzflächen haben sie sich gar verdoppelt. Die Förderung der Landwirtschaft durch die EU ist meist an die Fläche gebunden. So trägt auch noch Europa zum leistungslosen Gewinn bei.

Boden darf kein Spekulationsobjekt sein. Es ist nicht irgendeine Ware, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Spekulation mit Grund und Boden ist extrem unsozial, wir brauchen Land für bezahlbares Wohnen, wie für die kommunale Infrastruktur.
Gewinne aus Bodengeschäften müssen mindestens entsprechend besteuert werden.

Die Rote Karte für Spekulanten muss endlich kommen, der Ausverkauf zugunsten großer Konzerne und der Superreichen muss aufhören.


Was hat unser Grundgesetz und die Bayerische Verfassung dazu zu sagen?:

Grundgesetz

Artikel 14 [Eigentum; Erbrecht; Enteignung]

(1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1 Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2 Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3 Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4 Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Bayerische Verfassung

Artikel 106:
Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
Die Förderung des Baus billiger …Wohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden

Artikel 158
Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.
Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.

Artikel 161
Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen.
Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen


Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1967 den besonderen Charakter des Grund und Bodens anerkannt und ausgeführt: »Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. … Grund und Boden … kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden.

und nochmal Franz-Josef Strauß: »Die Grundstückspreise in der Bundesrepublik Deutschland steigen in einem Maße, dass es nicht zu verantworten ist, diese Gewinne unversteuert in die Taschen einiger fließen zu lassen. So hat z. B. die Stadt München von 1957 bis 1967 für etwa 650 Millionen DM Grundstücke erworben. Wenn sie diese Grundstücke alle im Jahre 1957 zusammengekauft hätte, also im ersten Jahr dieses Zehnjahreszeitraumes, hätte sie nur 148 Millionen DM bezahlt. Eine halbe Milliarde ist damit aufgrund der öffentlichen Leistungen – Erschließungsaufwendungen – von einigen wenigen verdient worden, und das noch steuerfrei

Aus dem Godesberger Programm der SPD von 1959: »Jeder hat ein Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. … Sie muss deshalb auch weiterhin sozialen Schutz genießen und darf nicht nur privatem Gewinnstreben überlassen werden. … Die Bodenspekulation ist zu unterbinden, ungerechtfertigte Gewinne aus Bodenverkäufen sind abzuschöpfen.«

Willy Brandt im Jahr 1974 in seinem Buch Über den Tag hinaus: »Es wäre gut, wenn unser Parlament über Parteigrenzen hinweg die Courage (zur Zusammenarbeit) … fände. So mit Notwendigkeit beim Bodenrecht. Denn es gibt keinen Zweifel, dass hier eine der fundamentalen Reformen zur Erleichterung und Humanisierung unseres Zusammenlebens lange überständig ist.«

Alle Zitate: https://www.frankfurter-hefte.de

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Ein Kommentar

  1. Man fragt sich, warum die grosse Mehrheit der Deutschen, insbesondere der Bayern, die ja die Verlierer der Spekulation sind, ihre Grundrechte nicht einklagen, nicht einfordern. Ich denke, der Zockertyp steckt in Menschen aller Schichten, die sich die Chance nicht nehmen lassen wollen, auf einen Spekulatiionsgewinn zu setzen. Und man muss annehmen, dass die Verfassungsgerichte nicht von sich aus tätig werden. Die sehr beständig konservative Mehrheit wird gegen die Spekulation mit Grund und Boden nicht vorgehen