Kommunalwahlen – so geht’s …

Image: Katharina-Franziska Kremkau / Silke Gebel, MdA [CC BY 4.0]

Bürgermeister*innenwahl

Du hast 1 Stimme.
Wenn nach der Wahl eine Kandidatin/ ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.


Gemeinderats- oder Stadtratswahl

Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.
Du hast so viele Stimmen, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt.
Dazu hast du diese Möglichkeiten:

Listenkreuz
Am einfachsten ist es, wenn du ein Listenkreuz setzt. Das bedeutet, dass du nur ein einziges Kreuz ganz oben beim Parteinamen machst und damit alle Personen der Liste wählst.

Streichen
Falls du ein Listenkreuz machst, aber eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du diese/n Namen durchstreichen. Durch das Streichen verlierst du diese Stimme/n nicht, sondern kannst sie dafür anderen Personen durch Kumulieren geben (bis zu drei Stimmen pro Kandidat*in).

Kumulieren
Wenn du eine oder mehrere Personen ganz besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine insgesamt verfügbaren Stimmen vergibst!
Auf manchen Listen sind einzelne Personen zwei oder auch drei mal genannt. Achte darauf, dass du dennoch nicht mehr als drei Stimmen an eine Person vergibst.

Panaschieren
Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du trotzdem noch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.


Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte

Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.
Du hast so viele Stimmen, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben).


Wahl des Landrates/der Landrätin

Du hast 1 Stimme
Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.


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