Antrag auf Prüfung und Umrüstung aller Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet auf Bedarfsbeleuchtung (adaptive Beleuchtung)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Hans-Jürgen, geehrte Kolleginnen und Kollegen,
anbei ein Antrag zur Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtungen auf Bedarfsbeleuchtung (adaptive Beleuchtung). Bei ggfs. anfallender Neuerrichtung von Straßenbeleuchtung soll Bedarfsbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet zum Standard erhoben werden.
Für den Haushaltsplan 2021 beantragen wir deshalb auch die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.
Einführung:
Lichtverschmutzung eindämmen – Sternenhimmel sehen – Artenvielfalt schützen
Der Beschluss auf Prüfung der Errichtung einer Gehwegbeleuchtung von Neuhausen nach Metten über den Himmelberg ging aufgrund naturschutzrechtlicher und finanzieller Erwägungen einher mit der Absicht, dort eine „intelligente“ Beleuchtung errichten zu wollen. Gerade in ökologisch sensiblen Bereichen ist Lichtverschmutzung eine Bedrohung für die Artenvielfalt und das Gleichgewicht unserer Umwelt an sich: Vögel und Fledermäuse (fehl-) orientieren sich an künstlichem Licht und eine große Anzahl von Insekten verendet an Straßenbeleuchtungen. Die aller Voraussicht nach auch in Zukunft stark steigenden Energiekosten – unter anderem bedingt durch die progressive CO2-Abgabe – können durch die Einsparmöglichkeiten adaptiver Beleuchtung stark gemindert bzw. aufgefangen werden. Die im Baugebiet „Riedpoint“ bereits begonnene positive Entwicklung bei der Straßenbeleuchtung sollte fortgesetzt und auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden.
Antrag:
Wir beantragen für das gesamte Gemeindegebiet die Prüfung und sukzessive Umrüstung auf eine adaptive Straßenbeleuchtung – und schnellstmöglich bei
- anstehenden Erneuerungen
- evtl. Bedarf an zusätzlicher Straßenbeleuchtung
- bei Lage der Straße im Randbereich von ökologisch sensiblen Bereichen
(Biotope, Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete, …)
Laufende Fördermöglichkeiten aufgrund der Energieeinsparung für diese Maßnahmen durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind durch die Verwaltung zu prüfen.
Bei der Umsetzung ist die entsprechende Expertise einzuholen.
Die wichtigsten Aspekte hierbei sind:
- Reduzierung und Anpassung der Beleuchtungsstärken
- Abschirmen der Leuchten nach oben und in die Horizontale zur Vermeidung der Lichtverschmutzung Geeignete Leuchttypen und Lichtfarben wählen
- Montagehöhe reduzieren
- Beleuchtungsdauer reduzieren. Nur solange wie nötig. Bewegungsmelder installieren und ab 22 Uhr Leuchten dimmen oder abschalten
- Beleuchtung lediglich zur Wegsicherheit und Orientierung einsetzen.
- Außenlicht für dekorative Zwecke sollte vermieden werden – auch in Gärten, auf Naturflächen und Teichen
Begründung:
Der bereits massive und noch zunehmende Einsatz von künstlichem Licht hat erhebliche Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Wir stehen in der Verantwortung die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität der Schöpfung zu erhalten und schädliche Einwirkungen zu minimieren. Auch wir Menschen selbst sind betroffen mit Schlafstörungen und daraus folgenden Erkrankungen.
Die Verwendung von Bedarfsbeleuchtung führt zu erheblichen Energieeinsparungen. Bei Einsatz entsprechender Leuchten sind Einsparungen um bis zu 80 % festzustellen, was die Kosten der Umrüstung schnell amortisiert (z.B. Feldversuch der Stadt München in Freiham-Nord). Viele Kommunen wie z.B. Ascha haben diese Einsparpotentiale erkannt und setzen auf „intelligente“ Beleuchtung und reduzieren so Lichtverschmutzung und Stromverbrauch.
Weiterführende Informationen: www.paten-der-nacht.de
Broschüre „Insektenschutz in der Kommune“ des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB Dokumentation No 155)
Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90 – Die Grünen, SEO & PRO Offenberg, Junge Offenberger
Gemeinderäte: Daniela Kohrt, Martin Holmer, Sebastian Plötz, Willi Staudinger, Josef Heigl